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Anmeldung in einer anderen Gemeinde

Volltext

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Bundesmeldegesetz (BMG)

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).

Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.

Bei der Anmeldung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Abmeldebestätigung müssen Sie nicht mehr vorlegen.

Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind.

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