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Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich

Volltext

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich aus.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

gebührenfrei

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis

Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 1801 333333

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