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elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

Nr. 99008004063001

Volltext

Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

Ansprechpunkt

telefonischer Sperr-Notruf

Kontaktmöglichkeiten:

aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz: 116 116 (gebührenfrei)

aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig)

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