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Ausweispflicht

Nr. 99008002000000

Volltext

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis:
Telefonnummer: +49 1801 333333

Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 Euro / Minute aus dem deutschen Mobilfunk

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr

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