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Amtliche Meldebestätigung ausstellen

Nr. 99115003012000

Volltext

Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.

Sie können die amtliche Meldebestätigung nicht beantragen. Nur wenn Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden, wird Ihnen die Meldebestätigung ausgestellt.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.

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