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Gemeinsam Sport in Schule, Kita und Verein

Sport © Juergen Jotzo_pixelio.de
Sport © Juergen Jotzo_pixelio.de

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV hat im Mai 2022 zwei neue Richtlinien veröffentlicht. Eine Richtlinie richtet sich an Schulen und Sport-Vereine: "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Kooperationsprojekten „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ und eine zweite richtet sich an Kitas und Sport-Vereine: "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Kooperationsprojekten „KinderBewegungsLand“"

Durch beide Richtlinien sollen Angebote gefördert werden, der "Einrichtung und Anleitung von Kinder- und Jugendsportgruppen" dienen. Es können Sportgruppen gefördert werden, die von einem Sportverein oder einem Sportverband durch Zusammenwirken mit Schulen oder Kitas im Rahmen des Projektes „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ oder "„KinderBewegungsLand“" mit dem Ziel unterbreitet werden, den schulischen und außerschulischen Raum im Bereich des Sports zu vernetzen.

Konkret heiß das, das Sportvereine für Projekte in Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas bis zu 75€ im Monat also maximal 750€ im Jahr beantragen können, um folgende Ausgaben zu decken:

a) die Entschädigung der Übungsleiter- oder Trainertätigkeit (bis zu einer Höhe von 7,50 Euro pro Stunde),
b) die Beschaffung von Sportgeräten und Sportmaterialien,
c) Miet-, Nutzungs- und Fahrtausgaben,
d) Sport- und Spielfeste sowie
e) die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.

Ihr Interesse ist geweckt, dann schauen Sie sich beide Förderrichtlinie an und melden sich zu einer Erstberatung beim Landesförder-Institut MV. Das LFI erreichen Sie auch telefonisch unter der Nummer: 0385-63631282

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