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Gesundheits- und Sozialwesen: Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil

Elektroauto © Georg Sander_pixelio.de
Elektroauto © Georg Sander_pixelio.de

Der Förderaufruf richtet sich an Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen, die im Sozial- und Gesundheitswesen tätig sind. 

"Gefördert wird der Kauf rein batterieelektrischer Neufahrzeuge (BEV) gefördert. BEV (Battery Electric Vehicle) sind Fahrzeuge, die ausschließlich mit einem Elektromotor ausgestattet sind und ihre Energie aus einer extern aufladbaren Batterie im Fahrzeug erhalten. Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten (z. B. Brennstoffzelle, Plug-In-Hybrid, Hybrid) sind nicht förderfähig. Leasing oder Mietkauf ist nicht förderfähig.

Zuwendungsfähig sind:

  • Die gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durch den Elektroantrieb entstehenden Investitionsmehrausgaben sowie
  • Ausgaben für die Beschaffung und Errichtung der für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen fabrikneuen, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (LIS) bis 22 kW. Gefördert wird auch der elektrische Anschluss (Netzanschluss) sowie die damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an Stellplätzen und die Elektroinstallation auf Grundstücken oder an bestehenden Gebäuden in Deutschland. Ladeinfrastruktur kann nur in Verbindung mit dem Kauf eines BEV gefördert werden." (Quelle: https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial%26mobil)

Hier finden Sie den Förderaufruf und weitere Informationen.

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