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Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes »Untere Tollense / Mittlere Peene«

Veröffentlichung Zeitraum Gewässerunterhaltung

Bekanntmachung
des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Tollense / Mittlere Peene“


Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung und Deichanlagen
Gemäß § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kündigt hiermit der Wasser- und Bodenverband
„Untere Tollense / Mittlere Peene“ die Durchführung von Sohl- und Böschungsarbeiten an den in
seiner Unterhaltungslast befindlichen Gewässern und Deichen 2. Ordnung an.


Die Arbeiten werden in folgenden Zeiträumen durchgeführt:


Krautung: 12.07.2023 - 31.12.2023
Grundräumung: 01.10.2023 - 31.03.2024


Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Gemäß § 66 Landeswassergesetz M-V (LWaG), § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der
Satzung unseres Verbandes haben die Eigentümer, die Anlieger und Hinterlieger der Anlagen das
Betreten der Grundstücke zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten zu dulden. Dazu gehört auch
das Ablegen und Verteilen von bei Unterhaltungsmaßnahmen angefallenen organischen Stoffen und
Aushubboden.
Es ist alles zu unterlassen, was die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten erschwert oder
unmöglich macht. Diesbezügliche Hinweise und Forderungen sind umgehend an die Geschäftsstelle
des Wasser- und Bodenverbandes heranzutragen.


Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“
Telefon 039997 / 33 12 0
Fax 039997 / 33 12 13
E-Mail: wbv-at-dm@wbv-mv.de


gez.
Thomas Kröchert
Verbandsvorsteher

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