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Umsetzung der Grundsteuerreform in MV

Fragen der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu dem von den Finanzämtern versendeten Schreiben zur Feststellungserklärung über das Online-Verfahren ELSTER

Die Stadtverwaltung kann Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform nicht beantworten. Zur Steuerberatung sind die Kommunen ohnehin nicht berechtigt!  Am ehesten lassen sich alle Fragen direkt mit der zuständigen Finanzverwaltung im Finanzamt klären.

Angeschriebenen Steuerpflichtigen können Ihre Anfragen in ein oder zwei Wochen an das zuständige Finanzamt richten, da erfahrungsgemäß die Überlastung der Telefonhotlines dann abnehmen wird. Noch besser ist es, wenn sich die Ratsuchenden schriftlich mit Ihren Anfragen an ihr zuständiges Finanzamt unter Angabe des Aktenzeichens wenden.

WICHTIG ist, dass erst ab dem 1.7.2022 die technische Möglichkeit besteht, die Feststellungserklärung online über ELSTER abzugeben.

Auf der Seite www.steuerportale-mv.de finden sich weitere Hinweise und Erklärvideos.

Sollten Grundsteuerpflichtige nicht in der Lage sein, Ihre Feststellungserklärung online abzugeben, müssen Sie eine Ausnahme bei Ihrem zuständigen Finanzamt auf Grund einer Härtefallregelung beantragen. Lohnsteuerhilfevereine dürfen in Grundsteuerfragen zwar keine rechtliche Beratung übernehmen, können allerdings bei der Dateneingabe behilflich sein, wenn sie die daraus folgenden Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten beachten.

Knebler
Fachbereich
Zentrale Verwaltung und Finanzen

Sprechzeiten speziell zur Grundsteuerreform im Finanzamt:

Mo., Di., Do.      8 – 12 Uhr

Di. zusätzl.          14-17 Uhr

Nutzung der Tel.-Hotline auf Informationsschreiben. Auch Kinder u. Enkelkinder können Erklärung über ihren ELSTER-Account abgeben.

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