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Erhöhung der Gebühren für Personalausweise ab 07.02.2026

Die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens vom 30.01.2026 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 31 vom 06.02.2026) veröffentlicht.

Die neuen Gebühren für Personalausweise sind gemäß Art. 4 Nr. 1 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 1 der Verordnung am 07.02.2026 in Kraft getreten.

Die Gebühren betragen nunmehr:

  • 46,00 Euro 

  • 27,60 Euro (für Personen unter 24 Jahren)

  • 6,00 Euro für das digitale Passfoto

Bitte beachten Sie die geänderten Gebühren bei der Antragstellung.

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