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16.05.2024

Finanzhilfen für die Energiewende

Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Eigenheimen und Heizungswechsel in MV

Steuerzahler können beispielweise für die Heizungsumstellung neben einer Grundförderung von 30 % für alle - zudem für selbst nutzende Wohneigentümer einen Klimabonus von 20 % für den schnellen Einbau neuer Anlagen schon im Vorfeld der bis 2028 zu erfolgenden kommunalen Wärmeplanung übernehmen. Auch könne ein Sozialbonus von 30 % für Haushalte, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter 4.000 € liegen, benantragt werden. 

Darüber hinaus gibt der Bund einen Effizienzbonus oder auch einen Zuschlag für besonders effektive Biomasseheizungen. 

Investitionshilfen, Beratungszuschüsse, Darlehen: Das Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern GmbH bietet Interessierten eine kostenfreie Förderberatung als telefonische Vorabberatung oder Vor-Ort-Beratung an. Termine können telefonisch unter 03981/4490106 oder über Kontaktformular auf der Internetseite http://www.foerderung-leea-mv.de vereinbart werden.

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