Lärmkartierung 4.Runde
Um die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm mit vergelichbaren Kriterien darstellen zu können, verpflichtet die EU-Umgebungslärmrichtlinie die Mitgliedsstaaten zur Erarbeitung von Lärmkarten.
Anhand dieser Lärmkarten können Lärmschwerpunkte aufgezeigt werden.
Die aktuelle Lärmkartierung und alle Informationen dazu sind auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie unter https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/laerm-und-erschuetterungen/gebietsbezogener-laermschutz-eu-umgebungslaermrichtlinie/laermkartierung-4-runde/ einsehbar.