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Vergabe eines Namensrechtes für die Mehrzweckhalle in Altentreptow

Die Stadt Altentreptow möchte zusätzliche Erträge für die Kinder-und Jugendarbeit durch Sponsoring generieren.

Zu diesem Zwecke stellt die Stadt Altentreptow Sponsoren unter nachfolgend genannten Kriterien vertraglich das Namensrecht an der Mehrzweckhalle auf dem Klosterberg in Altentreptow zur Verfügung, d.h. ein Unternehmen überträgt seinen Namen auf die Mehrzweckeinrichtung und zahlt dafür einen vertraglich fixierten Betrag für eine bestimmte Dauer an den Eigentümer.

Kriterien:

  • Abschluss eines Sponsorenvertrages mit einer Laufzeit von 5 Jahren
  • der Name der Sportstätte muss mit dem Ansehen des Sportes und der Stadt Altentreptow vereinbar sein
  • der Name für die Mehrzweckeinrichtung ist im Vertrag zu benennen und darf dem sportlichen Gedanken nicht zuwider laufen
  • im Vertrag wird festgelegt, dass die Sponsorengelder ausschließlich für die Unterhaltung der städtischen Sportanlagen (Förderung der Kinder- und Jugendarbeit) verwendet werden
  • bauliche Veränderungen, die im Rahmen von Werbemaßnahmen vorgenommen werden, sind nach Ende der Laufzeit zurück zu bauen
  • bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen kann die Übertragung des Namensrechtes vor Ablauf der 5 - Jahresfrist durch die Stadt Altentreptow widerrufen werden
  • der Sponsoringvertrag und der Name für die Mehrzweckhalle sind von der Stadtvertretung Altentreptow zu genehmigen.

Schriftliche Anträge sind an die Stadt Altentreptow, Bürgermeisterin Claudia Ellgoth, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow zu richten.

Fachbereich
Zentrale Verwaltung und Finanzen/GLM

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