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Ladestationen Elektroautos

690198_web_R_B_by_Georg Sander_pixelio.de © Georg Sander_pixelio
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Das Förderprogramm »Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland«, richtet sich an Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen.
Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Alle geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.‎ Zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss bzw. die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher.
Im ersten Förderaufruf werden gefördert:
o Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt (Normalladepunkte),
o Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist (DC-Schnellladepunkte) und

Anträge noch bis 18.01.2022 möglich, aber danach öffnet der zweite Förderaufruf.

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