Gemeinderat
Die Gemeinde hat zwei Organe, die Gemeindevertretung und den Bürgermeister. Die Gemeindevertretung hat die Aufgabe der politischen Steuerung der wichtigen Gemeindeangelegenheiten und wird darin vom Hauptausschuss und den beratenden Ausschüssen unterstützt.
Die praktische Umsetzung des Willens der Stadt-/Gemeindevertreter obliegt dem hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt bzw. den ehrenamtlichen Bürgermeistern der Gemeinden. Zwischen den beiden Organen besteht ein Geflecht von Rechten und Pflichten zur Information einerseits und Kontrolle andererseits.
Die Stellung des Bürgermeisters und der Gemeindevertretung wird dadurch geprägt, dass sie in direkter Wahl durch die Bürger der Gemeinde bestimmt wird. Die Anzahl der Gemeindevertreter ergibt sich aus der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.