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Demokratie leben

Demokratie leben“ -  3. Förderperiode 2025 - 2032

Das Amt Tollensewinkel ist beratendes Bündnismitglied in dem Bundesprogramm „Demokratie leben“.

Im Rahmen dieses Förderprogrammes können folgende Zielgruppen:

  • Kinder und Jugendliche, deren Eltern
  • Familienangehörige und Bezugspersonen
  • junge Erwachsene
  • ehren-, neben und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe sowie an anderen Sozialstationsorten Tätige
  • Multiplikatorinnen/ Multiplikatoren
  • stattliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen/ Akteure

aus verschiedenen Fördertöpfen  finanzielle Unterstützung für Vorhaben im Rahmen der folgenden Kriterien erhalten:

Alle Projekte sollen partizipativ angelegt sein und die Zielgruppe aktiv in die Planung
und Umsetzung einbeziehen und folgende Zielsetzungen zum Gegenstand haben:

  • die Stärkung von (digitalen) Demokratiekompetenzen
  • Entgegenwirken demokratiegefährdender Phänomene
  •  die Befähigung zur demokratischen Dialog- und Konfliktfähigkeit (individuell, gesellschaftlich und institutionell)
  • die Förderung des demokratischen Engagements (Räume für Beteiligung im Gemeinwesen schaffen)
  • Etablieren von wirkungsvollen Formen und teilhabeorientierten Verfahren der Mitbestimmung und Mitgestaltung auf lokaler Ebene (Gemeinde/Amt/Stadt)
  • Innovative Formate, die das Erleben von demokratischer Selbstwirksamkeit im unmittelbaren Lebensumfelde ermöglichen
  • Fortbildung und Vernetzung zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure
  • der Abbau von Marginalisierung und Diskriminierung in Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
  • die demokratische Gestaltung gesellschaftlicher Vielfalt und eines respektvollen Umgangs mit unterschiedlichen Lebensentwürfen
  • die Stärkung der Arbeit gegen Hass im Netz und Desinformation und antidemokratischer Tendenzen in digitalen Räumen

Die 3. Förderperiode ist gestartet von 2025 - 2032.

 Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.

Leitziel der Partnerschaft für Demokratie ist die Fortsetzung der zielgerichteten Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteur*innen für Aktivitäten gegen lokal relevante Formen des Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die nachhaltige Entwicklung bereits bestehender lokaler und regionaler Bündnisse in den Themenfeldern des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

Fördergebiet sind Projekte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Voraussetzungen

Die Vorprüfung und Bewertung der Anträge auf Förderung einer Einzelmaßnahme wird durch die Koordinierungs- und Fachstelle vorgenommen. Im Rahmen einer Bündnissitzung wird das Projekt vorgestellt. Auf dieser Grundlage sprechen die stimmberechtigten Bündnismitglieder eine Förderempfehlung aus. Als Zuwendungsempfänger für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der „Partnerschaft für Demokratie Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ kommen grundsätzlich juristische Personen des Privatrechts in Betracht, die nachfolgende Bedingungen erfüllen:

  • gemeinnützige Ziele verfolgen
  • Gewähr für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit bieten
  • eine ordnungsgemäße Geschäftsführung aufweisen
  • persönlich und finanziell zuverlässig sind
  • die Gesamtfinanzierung der durch Weiterleitung geförderten Maßnahmen sicherstellen
  • Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben Seite 2 von 3
  • für die Durchführung des Vorhabens fachlich geeignet sind
  • das im Begleitschreiben dargestellte sorgsame Vorgehen umsetzen
  • Eigen- oder Drittmittel in der Regel in von Höhe von mindestens 16,75 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projektes

Mikro-Projektförderung

Bei einer Fördersumme bis 1.000,00 Euro greift die Mikro-Projektförderung und bedarf keiner Förderempfehlung durch das Bündnis. Ziel ist die Förderung, Motivation und Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements durch einen geringeren bürokratischen Aufwand. Die Koordinierungs- und Fachstelle prüft die Voraussetzungen für die Projektförderung und entscheidet über die Bereitstellung der Fördermittel. Das Bündnis wird darüber informiert.

Förderschwerpunkte für Projekte

Alle Projekte sollen partizipativ angelegt sein und die Zielgruppe aktiv in die Planung und Umsetzung einbeziehen und folgende Zielsetzungen zum Gegenstand haben:

  • die Stärkung von (digitalen) Demokratiekompetenzen
  • Entgegenwirken demokratiegefährdender Phänomene
  • die Befähigung zur demokratischen Dialog- und Konfliktfähigkeit (individuell, gesellschaftlich und institutionell)
  • die Förderung des demokratischen Engagements (Räume für Beteiligung im Gemeinwesen schaffen)
  • Etablieren von wirkungsvollen Formen und teilhabeorientierten Verfahren der Mitbestimmung und Mitgestaltung auf lokaler Ebene (Gemeinde/Amt/Stadt)
  • Innovative Formate, die das Erleben von demokratischer Selbstwirksamkeit im unmittelbaren Lebensumfelde ermöglichen
  • Fortbildung und Vernetzung zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure
  • der Abbau von Marginalisierung und Diskriminierung in Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
  • die demokratische Gestaltung gesellschaftlicher Vielfalt und eines respektvollen Umgangs mit unterschiedlichen Lebensentwürfen
  • die Stärkung der Arbeit gegen Hass im Netz und Desinformation und antidemokratischer Tendenzen in digitalen Räumen

Ausschlusskriterien

Folgende Maßnahmen sind grundsätzlich nicht förderfähig:

  • die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken
  • dem Hochschulstudium
  • der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung
  • dem Breiten- und Leistungssport
  • der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung
  • der Erholung oder der Touristik dienen
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen
  • Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden
  • Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können

Interesse geweckt? Wir sind auf der Suche nach Engagierten, die Teil des Bündnis werden wollen.

Zu weiterführenden Fragen und Vermittlung der richtigen Ansprechpartner und Antragsformulare informiert Sie gerne Frau Juliane Krohn, Stadtverwaltung Altentreptow, SB Regionalentwicklung TOLL.

Ihre Anfragen und Anliegen senden Sie bitte an

J.Krohn@altentreptow.de

oder vorab tel. Auskünfte unter 03961-2551-106

Antragsformulare und Kontaktdaten finden Sie auch  auf der Homepage der Partnerschaft für Demokratie Demokratie MSE

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