Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren

Volltext

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich aus.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Kosten

  • Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis