Die Anträge auf Landesblindengeld können bei den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte gestellt werden. Die Leistungsgewährung erfolgt ebenfalls von dort.
Die Anträge auf Landesblindengeld können bei den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte gestellt werden. Die Leistungsgewährung erfolgt ebenfalls von dort.