Schulanmeldungen für die Grundschule Tützpatz
Laut § 43 des Schulgesetzes des Landes MV in Verbindung mit § 143, Absatz 5, werden alle Kinder, die bis zum 30.06.2027 das 6. Lebensjahr vollenden, schulpflichtig und sind durch die Erziehungsberechtigten anzumelden (§ 49, Absatz 1 Schulgesetz).
Wir bitten deshalb alle Eltern, deren Kinder im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 geboren wurden und zu unserem Einzugsgebiet gehören, die Anmeldung im Sekretariat der Regionalen Schule Tützpatz im Zeitraum vom 07.09.2026 bis 17.09.2026 von 8.00 bis 14.00 Uhr vorzunehmen.
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde der Kinder mit.
Mit freundlichen Grüßen
M. Affeldt, Schulleiterin