Förderrichtlinie Anschubfinanzierung zur Neugründung und Übernahme eines Gewerbes in der Innenstadt von Altentreptow
Du hast Lust etwas Neues zu wagen? Du bist bereits als Kleinunternehmer/in unterwegs und möchtest gerne eigene Räumlichkeiten? Du benötigst noch Mittel für Werbemaßnahmen? Dann hat die Stadt Altentreptow etwas für dich und deine Geschäftsidee.
Mit Beschluss der Stadtvertretung am 21. März 2023 wurde die Förderrichtlinie zur Anschubfinanzierung zur Neugründung und Geschäftsübernahme eines Gewerbes in der Innenstadt von Altentreptow auf den Weg gebracht. Diese dient als Auftakt, um die Innenstadt zu beleben und Händler anzusiedeln. Um den Start bspw. bei Neugründungen überhaupt zu ermöglichen, ist eine Anschubfinanzierung seitens der Stadt gedacht.
Mit dieser Richtlinie sollen u.a. gezielt Kleinstunternehmen zur Neugründung motiviert und angesprochen werden.
Die Stadt Altentreptow ist nicht Eigentümer von Gewerbeflächen, so dass sie die Aufgabe der Vermittlung zwischen den Eigentümern, den inhabergeführten Gewerbebetrieben und potentiellen Kleinstunternehmern erfüllen kann. Mit diesem Handlungsinstrument kann die Stadt Altentreptow Gewerbeansiedlung in der Innenstadt unterstützen und vermitteln.
Anträge finden Sie hier.
- Förderrichtlinie Anschubfinanzierung zur Neugründung und Geschäftsübernahme eines Gewerbes in der Innenstadt von Altentreptow123 kB
- Anlage 1 zum Antrag: Gewährung von Zuwendungen entsprechend der Förderrichtlinie Anschubfinanzierung103 kB
- Anlage 2 zum Antrag: Anerkennung und Rechtsbehelfsverzicht1.2 MB