Gehwegschaden melden

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Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage

Erforderliche Unterlagen

keine
wünschenswert: Lageplan 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

Fristen

keine

Zuständige Stelle

die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)

Ansprechpunkt

je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt