Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden

Volltext

Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Lageplan und Skizze

Voraussetzungen

tatsächlicher Schaden

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

keine

Formulare

nicht erforderlich

Hinweise (Besonderheiten)

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

Ansprechpunkt

abhängig von der Organisationsstruktur

Verfahrensablauf

Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild

Zuständige Stelle

Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

29.10.2013