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Gehwegschaden melden
Nr. 99108018137003Volltext
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
Erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Fristen
keine
Zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Ansprechpunkt
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt