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Für Unternehmen und Kommunen: Fördermittel für Ladestationen E-Autos

690198_web_R_B_by_Georg Sander_pixelio.de © Georg Sander_pixelio
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Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“, richtet sich an Unternehmen und Kommunen:

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.

Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert.

Anfragen laufen seit Dienstag, den 23.11.21 über das Förderportal der KfW.

Weitere Informtionen: 

https://www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilungen/ladeinfrastruktur-in-kommunen-und-betrieben-foerderung-jetzt-auch-fuer-flotten-und-an-mitarbeiterparkplaetzen/

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/

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