Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Nr. 99108021224000Volltext
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Lageplan und Skizze
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
keine
Formulare
nicht erforderlich
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Ansprechpunkt
abhängig von der Organisationsstruktur
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
Zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern